Schulregelung bis 12. Februar 2021 - Städtische Gemeinschaftshauptschule Ochtrup

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Regelung des Schulbetriebs bis zum 12. Februar

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

wie Sie bereits der Presse entnehmen konnten, wird der Distanzunterricht an den Schulen bis einschließlich 12. Februar fortgesetzt.
 
Zwar entspannt sich die Infektionslage in NRW zusehends, aber neue Virus- Mutationen geben derzeit Anlass zu großer Sorge.
 
Im Zeitraum bis zum 12. Februar werden keine Klassenarbeiten geschrieben. Auch die Nutzung der Schulgebäude und schulischer Anlagen bleibt weitestgehend untersagt.
 
Zur Schule haben nur Zugang:

- Mitglieder der Gremien der Schulmitwirkungsorgane zu entsprechenden Zusammenkünften, falls diese nicht digital tagen können,
- Personen, die zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebes notwendige Tätigkeiten ausführen,
- Schüler und Schülerinnen, die Betreuungsangebote wahrnehmen.

Die schulischen Betreuungsangebote können auch von Schülern und Schülerinnen ab Klasse 7 durch die Schulen angeboten werden, wenn diese zu Hause keine Möglichkeit haben, an schulischen Aufgabenstellungen zu arbeiten. Die Entscheidung hierüber trifft die Schulleitung. Die Annahme des Angebotes ist freiwillig.

Für die Klassen 5 und 6 gelten die Betreuungsangebote wie bisher.

Ich hoffe, dass wir Ihre Kinder bald wieder in der Schule begrüßen können.

Achten Sie gut auf sich und vor allem, bleiben Sie gesund.

Mit freundlichen Grüßen
 
G. Mielke
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